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Einzelunternehmen
Heintzes Töchter
Werderstraße 49
19055 Schwerin

Telefon: 0385/ 4792968
Fax: 0385/ 4792969
 
E-Mail: info@hostel-schwerin.de
Internet: www.hostel-schwerin.de

Inhaltlich Verantwortlicher: Marie-Theres Heintze
Geschäftsführer: Marie-Theres Heintze

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a
USt-ID: 090/229/05861

Sparkasse Mecklenburg- Vorpommern
Blz.:    14052000
Konto: 1710007954



Konzept, Design, Realisierung und Suchmaschinenoptimierung

Internetagentur MANDARIN MEDIEN - Messbar mehr Erfolg im Internet
Graf-Schack-Allee 9
19053 Schwerin

Tel.: +49.385-32 65 02 0
Fax: +49.385-32 65 02 11
Internet: www.mandarin-medien.de

Geschäftsführer:
Martin Klemkow & Kevin Friedersdorf

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090/150/02031


1. Inhalt des Onlineangebotes
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2. Verweise und Links
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3. Urheber- und Kennzeichenrecht
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4. Datenschutz
Die Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften) erfolgt auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Daten werden nicht weitergegeben. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.

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5. Salvatorische Klausel
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Alle Rechte vorbehalten. Die Veröffentlichung des Inhalts dieses Web-Angebotes bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch das Unternehmen Heintzes Töchter. Die Veröffentlichung und die Auswertung der Presseinformationen ist gestattet. Alle Bilder sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Rechtinhabers verwendet werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen Übernachtungsleistungen:


1. Geltungsbereich

1.1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge in mündlicher, schriftlicher und Mailform über die mietweise Überlassung von Gästezimmern des Hostel zur Beherbergung sowie für die damit zusammenhängenden weiteren Leistungen des Hostels.
1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich von beiden Vertragsparteien festgehalten wird.
1.3. Der Vertrag kommt erst durch mündliche oder schriftlicher Bestätigung des Hostels an den Gast zustande: Kunde und Hostel sind Vertragspartner.
1.4. Eine Untervermietung ist untersagt.

2. Preise, Zahlung, Aufrechnung

2.1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, es sei den, sie wird gesondert ausgewiesen.
2.2. Umbestellungen (Änderung der Anzahl der Betten/ der Aufenthaltsdauer der Gäste oder sonstiger wesentlicher Leistungen des Hostels) berechtigen das Hostel, abweichende Preise zu verlangen.
2.3. Rechnungen des Hostels sind nach Zugang der Forderung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hostel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4 von 100 zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hostel der, eines höheren Schadens vorbehalten.
2.4. Das Hostel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung, jedoch maximal 50% des Gesamtpreises als Sicherheit zu verlangen.
2.5. Der Kunde kann nur mit unstreitigen und rechtskräftig festgestellten Forderungen des Hostels aufrechnen.

3. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

3.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Betten oder Zimmer.
3.2. Gebuchte Betten/Zimmer stehen dem Gast ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, kann das Hostel gebuchte Betten/ Zimmer ab 20.00 Uhr anderweitig vergeben, ohne dass der Gast einen Ersatzanspruch erheben kann.
3.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Betten/ Zimmer dem Hostel um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hostel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 80% des vollen Logispreis (Listenpreis) in Rechnung stellen,
mindestens jedoch 10,00 Euro. Wird das Bett/ Zimmer bis 18.00 Uhr nicht übergeben, wird der volle Preis berechnet. 3.4. Etwaige Schadensersatzansprüche des Hostels bleiben vorbehalten.

4. Rücktritt des Kunden (Stornierung)


4.1. Für nicht in Anspruch genommene Zimmer rechnet das Hostel dem Gast die Einnahmen aus anderer Vermietung der Zimmer/ Betten sowie ersparte Aufwendungen an. Dabei steht es dem Hostel frei, dem ihm entstandenen und dem Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Für die Stornierung erheben wir eine Gebühr. Sie beträgt für Gruppen ab 8 Personen bei Stornierung innerhalb von 60 Tagen vor Reisebeginn 40% des Gesamtbetrages, innerhalb von 25 Tagen vor Reisebeginn 60% des Gesamtbetrages und innerhalb von 10 Tagen vor Reisebeginn 100% des Gesamtbetrages.
4.2. Für Individualreisende ist die Stornierung bis 48 Stunden vor geplanter Anreise kostenfrei. Danach beträgt die Gebühr 100 % des vereinbarten Preises für alle Betten/Zimmer, die nicht anderweitig vermietet werden konnten.
4.3. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu 100 % zu bezahlen.
4.4. Die Zahlungsverpflichtung des Gastes nach Ziffer 4.1. bis 4.3. entfällt, wenn der Rücktritt des Gastes aus einem Grund erfolgt, den das Hostel zu vertreten hat.

5. Rücktritt des Hostels

5.1. Wird eine vom Hostel verlangte angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit innerhalb der vereinbarten oder einer angemessenen Frist nicht geleistet, so ist das Hostel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.2. Ferner ist das Hostel berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn
- höhere Gewalt oder andere nichtvertretbare Umstände, die die Vertragserfüllung unzumutbar machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- der Kunde ohne Zustimmung des Hotels das Zimmer einem Dritten zur Nutzung überlässt.
5.3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.


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